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Die ICD-11 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 11. Revision) klassifiziert die Transidentität (auch Transsexualität oder Geschlechtsinkongruenz genannt) unter dem Punkt HA60 als geschlechtsspezifische Inkongruenz in der Adoleszenz oder im Erwachsenenalter. Die Geschlechtsinkongruenz in der Adoleszenz und im Erwachsenenalter ist durch eine ausgeprägte und anhaltende Inkongruenz zwischen dem erlebten Geschlecht einer Person und dem zugewiesenen Geschlecht gekennzeichnet, die sich in mindestens zwei der folgenden Fälle manifestiert:

1) eine starke Abneigung oder Unannehmlichkeit gegenüber den primären oder sekundären Geschlechtsmerkmalen (bei Jugendlichen erwartete sekundäre Geschlechtsmerkmale) aufgrund ihrer Nichtübereinstimmung mit dem erlebten Geschlecht;
2) ein starkes Verlangen, einige oder alle der primären und / oder sekundären Geschlechtsmerkmale (bei Jugendlichen erwartete sekundäre Geschlechtsmerkmale) aufgrund ihrer Inkongruenz mit dem erlebten Geschlecht zu beseitigen;
3) ein starker Wunsch, die primären und / oder sekundären Geschlechtsmerkmale des erlebten Geschlechts zu haben.

Das Individuum hat einen starken Wunsch, als Person des erlebten Geschlechts behandelt zu werden (zu leben und akzeptiert zu werden). Die erlebte geschlechtsspezifische Inkongruenz muss seit mehreren Monaten ununterbrochen vorhanden sein. Die Diagnose kann nicht vor Beginn der Pubertät zugeordnet werden. Verhalten und Präferenzen der Geschlechtsvariante allein sind keine Grundlage für die Zuordnung der Diagnose.

Es ist fraglich, ob Transidentität tatsächlich als Krankheit anzusehen ist oder vielmehr als eine weitere Variante zu den herkömmlichen Geschlechtsformen. Transidentität kann jedoch krank machen, wenn sie nicht behandelt wird. Aus diesem Grund ist auch eine Leistungspflicht der Krankenkassen gegeben. Kommt ein entsprechender Leidensdruck hinzu, spricht man nicht mehr von Geschlechtsinkongruenz, sondern von Geschlechtsdysphorie.

 

 

Menschen, die physisch weiblich sind, aber ein männliches Identitätsgeschlecht haben, werden in der Regel als Frau-zu-Mann-Transsexuelle oder Transmänner bezeichnet. Menschen, die physisch männlich sind, aber ein weibliches Identitätsgeschlecht haben, bezeichnet man entsprechend als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Transfrauen. Transsexuelle Menschen mit medizinischer und / oder juristischer Geschlechtsangleichung bezeichnen sich oft nicht mehr als transsexuell, sondern einfach nur als Mann bzw. Frau.

Transsexuelle haben, oft von der Kindheit an, das starke Gefühl im falschen Geschlecht geboren zu sein. Dies geht meist mit dem Gefühl des Unbehagens oder der Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher. Es besteht das Ziel, als Angehöriger des anderen anatomischen Geschlechts zu leben und anerkannt zu werden.

Eine hormonelle und chirurgische Behandlung, um den eigenen Körper dem empfundenen Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen, kann hier Abhilfe schaffen und den teilweise immensen Leidensdruck der Betroffenen lindern. Zusätzlich sind weitere Behandlungen wie Bartentfernung, Logopädie zur Stimmangleichung usw. dringend erforderlich, um ein stimmiges Bild im Auftreten der Betroffen zu gewährleisten und somit das Leben im Alltag zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen.

 

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