Uns werden immer wieder gewisse Fragen gestellt. Die Antworten auf die häufigsten findest du hier. Solltest du auf dieser Seite nicht fündig werden, dann wende dich bitte per Mail direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

 

                             
F: Ich vermute / weiß, dass ich transsexuell bin. Kann ich bei Trans-Ident Hilfe finden?

A:

Natürlich! Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, allen Betroffenen (und auch denen, die noch unsicher sind, ob es in diese Richtung geht), auf ihrem Weg beizustehen. Auch Angehörige, Freunde und sonstige interessierte Personen finden bei uns Rat.

 
F: Was kostet es mich, wenn ich diese Hilfe in Anspruch nehme?

A:

Gar nichts! Wir arbeiten ehrenamtlich und wollen nichts dabei verdienen. Unsere erfahrenen Mitglieder haben früher, als sie selbst am Anfang ihres Wegs standen, auch von anderen Hilfe erfahren. Diese Hilfe wollen sie nun an diejenigen weitergeben, die nach ihnen kommen. Also ein ständiges Nehmen und Geben ...

 
F: Wie deckt Trans-Ident dann seine Unkosten, wenn alles umsonst ist?

A:

Zuerst einmal hoffen wir, dass unser Hilfsangebot nicht "umsonst", sondern nur "kostenlos" ist. Jetzt aber im Ernst: Wie bei aller ehrenamtlichen Tätigkeit erbringen die Aktiven auch bei uns häufig Leistungen, die sie letztendlich aus der eigenen Tasche bezahlen. Zusätzlich gibt es aber noch die Selbsthilfeförderung durch KISS, über die wir zumindest einen Teil der entstehenden Unkosten abdecken können. Spenden sind natürlich jederzeit herzlich willkommen. Da wir ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sind (Vereinsregister Ansbach VR 200516, Steuernummer 203/111/64733 ), dürfen wir seit 1. Januar 2014 dafür auch Spendenquittungen ausstellen, die vom Finanzamt anerkannt werden.

 
F: Wenn ich bei Trans-Ident Hilfe suche, kann ich mir dadurch den Gang zu einem Psychologen ersparen?

A:

Nein! Wir können unsere eigenen Erfahrungen weitergeben und auch den Kontakt zu Psychologen und Ärzten vermitteln, aber wir können und dürfen deren Aufgaben nicht übernehmen. Für die rechtlichen Schritte wie die Vornamens- und die Personenstandsänderung sind in einem Rechtsstaat (bei der derzeit gültigen Rechtslage) nun einmal Gutachten bzw. Atteste von amtlich zugelassenen Psychologen oder Fachärzten sowie eine richterliche Entscheidung nötig.

 
F: Kann ich mich auf die Ratschläge, die ich bei Trans-Ident erhalte, auch verlassen?

A:

Nunja, kein Mensch ist wirklich vollkommen, auch wir nicht. Aber wir versuchen natürlich nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen. Dass dabei auch das eine oder andere Mal eine subjektive Erfahrung mit einem einzelnen Psychologen, Therapeuten oder Arzt bzw. dessen Behandlung mit einfließt lässt sich kaum vermeiden. Aber durch die große Anzahl der eingebrachten Erfahrungen lässt sich unseres Erachtens schon eine relativ neutrale und sachliche Beratung erzielen.

 
F: Wenn ich in der Selbsthilfegruppe über meine persönlichen Probleme oder Angelegenheiten spreche, wer erfährt sonst noch davon?

A:

Grundsätzlich entscheidest erst einmal du selbst, wieviel du von dir persönlich preisgeben möchtest. Es ist jedoch ein ehernes Gesetz, dass alles was in einer der Gruppen gesprochen wird, auch innerhalb der Gruppe verbleibt und unter keinen Umständen nach außen weitergetragen wird. Würden sich nicht alle an diese Regel halten, dann würde zurecht niemand das nötige Vertrauen für solche persönlichen Gespräche aufbringen können. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Äußerst du selbst den Wunsch, dass jemand bestimmte Informationen weitergibt, dann geschieht dies in deinem Auftrag bzw. mit deinem Einverständnis. Hier ein Beispiel: Du hast Schwierigkeiten mit einem Sachbearbeiter deiner Krankenkasse bezüglich der Zusage der Kostenübernahme für eine angestrebte Behandlung, und du bittest einen Vertreter von Trans-Ident Nordbayern, dir bei der Sache behilflich zu sein und einen offiziellen Brief zu schreiben, um deinem Anliegen den entsprechenden Nachdruck zu verleihen. Dann muss dieser notgedrungen Informationen über dich weitergeben, tut dies jedoch für dich und in deinem Auftrag.

 
F: Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis ich den ganzen Weg durchlaufen habe und dann fertig bin?

A:

Den Weg vom ersten Besuch beim Psychologen bis zur Personenstandsänderung in weniger als einem Jahr zu durchlaufen ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, realistischer ist sicherlich ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Bei gesetzlich versicherten Betroffenen erwartet der Medizinische Dienst der Krankenversicherer (MdK) einen Zeitraum von 18 Monaten, bevor er der Kostenübernahme für die geschlechtsangleichende Operation zustimmt. Grundsätzlich durchläuft jeder Betroffene seinen individuellen Weg, kann also im Rahmen dieser Vorgaben die Dauer seines Weges selbst bestimmen. Auch wesentlich längere Zeiten sind keine Seltenheit.

 
F: Welche Schritte muss ich durchlaufen, bis ich fertig bin?

A:

Grundsätzlich durchläuft jeder Betroffene seinen individuellen Weg und bestimmt dabei selbst, welche Maßnahmen und körperlichen Eingriffe er vornehmen lassen möchte. Ein typischer Weg könnte jedoch wie folgt aussehen:
• Phase der Selbstfindung: Wer bin ich? Was will ich erreichen?
• Phase der Informationsfindung (Internet, Selbsthilfegruppen, …)
• Besuch beim Hausarzt, Überweisung zum / zu den Psychologen
• Regelmäßige Besuche bei den (beiden) Psychologen, dabei Durchlaufen des sog. Alltagstests (Ist die neue "Rolle" lebbar?)
• Beantragung eines Ergänzungsausweises bei der dgti
• Beantragung der Kostenübernahme für die Hormonersatztherapie (geht evtl. auch ohne Antrag), Bart-Epilation (bei Transfrauen) und Logopädie bei der zuständigen Krankenkasse
• Überweisung zum Endokrinologen (Beginn der Hormonersatztherapie) und evtl. zur Logopädin
• Beantragung der Vornamensänderung und der Personenstandsänderung beim zuständigen Amtsgericht nach dem TSG, Auswahl der beiden amtlichen Gutachter (können auch die Therapeuten sein), zeitgleich bei Bedarf Beantragung von Prozesskostenhilfe
• Erstellung der beiden Gutachten für das Amtsgericht
• Vornamensänderung und Personenstandsänderung durch das zuständige Amtsgericht
• Beantragung von Personalausweis, Reisepass (Einwohnermeldeamt) und Führerschein, Fahrzeugschein (KFZ-Zulassungsstelle), neue Geburtsurkunde, …
• Beantragung der Kostenübernahme für die geschlechtsangleichende Operation (18 Monate Therapie vom MdK gefordert)
• Vorstellung beim / bei verschiedenen Operateur(en)
• Vereinbarung des OP-Termins (in der Regel zwei Eingriffe, bei Transmännern unter Umständen auch mehr)
• Große Feier: "Ich hab’s geschafft!"

 
F: Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich den ganzen Weg durchlaufen will?

A:

Ist die Diagnose "Transsexualismus" durch einen Psychiater/Psychologen gesichert und liegt ein krankheitswertiger Leidensdruck vor, so sind sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherer (bei Beamten auch die Beihilfestelle) per Gesetz verpflichtet, für alle notwendigen Maßnahmen der Behandlung die Kosten zu übernehmen. Nicht übernommen werden die Kosten für die gerichtlichen Entscheidungen und die dafür nötigen Gutachten, hier kann aber im Falle der Bedürftigkeit Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Ist dies nicht der Fall ist hierfür mit Kosten in Höhe von ca. 2000,- € zu rechnen. Ebenfalls nicht übernommen werden die Kosten für rein kosmetische Operationen (Schönheitsoperationen).

 
F: Wenn ich (vielleicht nach Jahren) bemerken sollte, dass es doch nicht richtig war, diesen Weg zu gehen, kann ich das Ganze dann wieder rückgängig machen?

A:

Nun, eine der Aufgaben der Psyschologen ist es festzustellen, dass sich das Empfinden, dem anderen als dem Geburtsgeschlecht anzugehören, aller Voraussicht nach nicht mehr ändern wird. Sollte ein solcher Fall aber dennoch einmal eintreten, lassen sich alle rechtlichen Schritte relativ unbürokratisch zurücknehmen. Im medizinischen Bereich sieht dies anders aus. Was erst einmal weggeschnitten ist (z. B. die Gonaden) lässt sich nicht mehr wieder einfach "hinflicken". Aus diesem Grund ist auch ein gewisser, zuvor durchlaufener Alltagstest durchaus sinnvoll und keine Schikane des Gesetzgebers.

 
F: Kann ich nach der geschlechtsangleichenden Operation ganz normalen Geschlechtsverkehr in der neuen "Rolle" haben?

A:

Das Ganze ist differenziert zu sehen. Transfrauen sind hier sicherlich im Vorteil. Wenn bei der geschlechtsangleichenden Operation kein grober Fehler passiert ist, ist dies durchaus der Fall. Auch das Gefühl und die Orgasmusfähigkeit bleiben erhalten bzw. entstehen neu. Der Partner bemerkt unter Umständen nicht einmal, dass zuvor eine Geschlechtsangleichen vorgenommen wurde. Bei Transmännern ist die Sache komplizierter. Auch wenn ein kompletter Penisaufbau und die Implantation einer Erektionspumpe vorgenommen wurde, muss letztere als Hilfsmittel zur Versteifung des Penis vor jedem Verkehr betätigt werden. Hier dauert es nach der geschlechtsangleichenden Operation auch deutlich länger, bis das Gefühl und die Orgasmusfähigkeit wieder vorhanden sind.

 
F: Muss ich Angst haben meinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn ich den Weg gehe?

A:

Es gibt leider immer wieder Menschen, die aus Unkenntnis oder sonstigen Gründen kein Verständnis für uns haben oder uns sogar ablehnen, auch unter den Arbeitgebern und Kollegen. Gott sei Dank werden diese Menschen immer weniger - nicht zuletzt durch die Aufklärungsarbeit, die Selbsthilfegruppen, Organisationen und auch (seriöse) Medien betreiben. Also nur Mut! Sollte dennoch einmal der Versuch einer Kündigung bzw. Mobbing vorkommen, erfahren Transsexuelle einen sehr wirksamen Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland. Erst Hilfe können auch hier die Selbsthilfegruppen von Trans-Ident leisten.

 
F: Gibt es Erfahrungswerte, welche Krankenkassen bei der Kostenübernahme kundenfreundlicher sind als andere?

A:

Natürlich berichten uns die Betroffenen regelmäßig über ihre Erfahrungen mit den Krankenkassen. Dabei musten wir feststellen, dass es sogar innerhalb einer Krankenkasse bei verschiedenen Niederlassungen oder Sachbearbeitern zu Unterschieden kommt. Grundsätzlich muss aber festgestellt werden, dass es hier oft zu nur schwer verstehbaren Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommt und auch dann immer wieder nur wenig kundenfreundliche Entscheidungen getroffen werden. Übrigens gilt hier absolut nicht, dass privat Versicherte automatisch besser fahren. Unsre Erfahrungen zeigen, dass gerade private Krankenversicherer oft die Kostenübernahme für Maßnahmen verweigern, die die gestzlichen Krankenkassen ganz selbstverständlich bezahlen. Also für aktuelle Auskünfte bitte immer bei den Gruppenleitungen nachfragen.

 
F: Ich bin neu hier will mich bei Trans-Ident im internen Bereich anmelden, aber das funktioniert nicht. Wo kann ich mich registrieren?

A:

Da wir im internen Bereich ein eigenes Forum haben, in dem Benutzer oft auch sehr persönliche Dinge über sich schreiben, wollen wir hier eine gewisse Vertraulichkeit gewähren. Deshalb ist der Zugang zu diesem internen Bereich nur für die Mitglieder in unseren Gruppen gedacht, nicht jedoch für Fremde. Sollte jemand jedoch regelmäßig eine unserer Gruppen besuchen, kann ihm/ihr dann gerne einen Zugang durch einen Admin freischaltet werden. Außerdem wollen wir unseren Mitgliedern einen gewissen Informationsvorsprung gewähren, indem wir im internen Bereich auch Informationen bereitstellen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Wir bitten um Verständnis.

 
F: Ist es richtig, dass ich auf meinem Weg zwei Gutachter benötige?

A:

Für die amtl. Änderung des Vornamens und Personenstands durch das zuständige Amtsgericht (in Bayern sind dies München, Nürnberg oder Bamberg) werden zwei unabhängige Gutachten benötigt, die in der Regel (Ausnahme: Prozesskostenhilfe wird gewährt) auch selbst bezahlt werden müssen. Kosten zwischen 500,- und 1500,- Euro je Gutachten, die eigentlichen Gerichtskosten liegen unter 100,- Euro. Im medizinischen Teil werden die Kosten für Hormonbehadlung, Operation, ... von den Krankenkassen übernommen. Die psychologische Begleitung muss nicht gesondert beantragt werden, man lässt sich einfach eine Überweisung vom Hausarzt ausstellen. Für weitergehende Maßnahmen ist die Kostenübernahme zu beantragen. Für Hormone, Epilation, ... genügt eine ärztliche Diagnose, für operative Eingriffe werden in der Regel wieder zwei Gutachten benötigt. Offiziell dürfen die Gerichtsgutachten hierfür nicht verwendet werden, inoffiziell geschieht das aber sehr häufig, oft mit einer kleinen Ergänzung des Gutachters, dass ein geschlechtsangleichende Operation befürwortet wird.

 

Sandra

... wird demnächst fortgesetzt.

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