Das "Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale" (Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Bill) vom 1. April 2015 erlaubt den Einwohnern Maltas die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ohne vorherige medizinische Diagnose, Behandlung oder Operationen sowie ohne Zwangsscheidungen.