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Am 1. Januar 1981 trat das „Gesetz zur Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ (Transsexuellengesetz – TSG) in Kraft. Das Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Menschen, die zwar ein biologisch eindeutiges Geschlecht haben, sich jedoch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen (Transsexuelle), ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag in Personenstandsregistern ändern lassen können. Zwischenzeitlich wurden viele Bereiche des ursprünglichen Transsexuellengesetzes durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgrichts für ungültig erklärt. Heute ist unumstritten, dass das Transsexuellengesetz dringend einer großen Reform bedarf. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die materiellen Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sowohl für inter- als auch für transgeschlechtliche Menschen in einem eigenen Gesetz geregelt werden.

Hier finden Sie den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags.

 

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