Am 1. April 2015 beschloss das Parlament von Malta ein neues Gesetz für Trans*- und Inter*-Personen, das den Einwohnern Maltas die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ohne vorherige medizinische Diagnose, Behandlung oder Operationen sowie ohne Zwangsscheidungen erlaubt. Das Gesetz sieht hierfür kein Mindestalter und auch keine Wartezeit vor. Zudem enthält dieses Gesetz ein Verbot von Operationen an intersexuellen Babys oder Kindern. Diese dürfen erst dann operativ einem Geschlecht zugeordnet werden, wenn sie selbst ihr Einverständnis geben können. Damit ist Malta laut der International Lesbian and Gay Association (ILGA) das erste Land der Welt, das ein solches Verbot gesetzlich verankert hat.
Hier können Sie das Gesetz im Original nachlesen (englischsprachiger Text ab Seite 10)
Quelle: http://www.parlament.mt/billdetails?bid=494&l=1&legcat=13