Die Straßburger Richter haben ein Urteil erlassen, nach dem Transsexuelle ein Recht auf eine Geschlechtsangleichung haben. Von den EU-Ländern fordern sie, zu restriktive Regeln abzuschaffen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat am 10. März 2015 in einem Grundsatzurteil CEDH 075 (2015) das Recht von Transsexuellen auf eine Operation zur Geschlechtsangleichung gestärkt. Die Straßburger Richter gaben einem türkischen Transsexuellen Recht, dem die Gesundheitsbehörden über Jahre eine Geschlechtsangleichung verweigert hatten. Er war als Mädchen geboren worden, fühlte sich aber von Kindheit an als Junge.
Die türkischen Gerichte verweigerten die Operation zur Angleichung des Geschlechts. Sie argumentierten, dass eine eindeutige Ausprägung weiblicher Geschlechtsorgane vorliege. Das derzeit geltende türkische Recht sieht als Bedingung für eine Operation zum männlichen Geschlecht in der Regel vor, dass die betreffende Person nicht schwanger werden kann.
Quelle: http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-5032381-6183627 (französisch) bzw. http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-5032376-6183620 (englisch)